Kommunalwahl 2026
Am 08.03.2026 finden die Kommunalwahlen in Bayern statt. Gewählt werden die Bürgermeister und Landräte sowie die Gemeinderäte und Kreisräte. Bei dieser Wahl entscheiden wir über die Politik die vor Ort gemacht wird.
Für die Kommunalwahlen am 8. März 2026 werden freiwillige Mitglieder für die Wahl- und Briefwahlvorstände benötigt. Alle Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit eine ihrer Funktion entsprechende Aufwandsentschädigung.Die Wahlvorsteherinnen bzw. die Wahlvorsteher, deren Stellvertretungen sowie die Schriftführerinnen bzw. die Schriftführer und Beisitzer bzw. Beisitzerinnen erhalten 80 Euro.
Nehmen auch Sie aktiv am demokratischen Prozess teil:
Voraussetzung für eine Tätigkeit in einem Wahl- bzw. Briefwahlvorstand ist, dass die Wahlberechtigung für das anstehende Wahlereignis vorliegt, das heißt grundsätzlich für die Kommunalwahlen:
- Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union,
- Sie sind am Wahltag mindestens 18 Jahre alt (geboren am 8. März 2008 oder früher),
- Sie haben seit mindestens zwei Monaten Ihren Aufenthalt in Wörth oder Walpertskirchen mit dem Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen (bezogen auf den Wahltag, seit 8. Januar 2026 oder früher),
- Sie sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
Funktionen und Aufgaben im Wahlvorstand zu den Kommunalwahlen
Wer macht was im Wahlvorstand?
Bei den Kommunalwahlen am 8. März 2026 werden in der VG Hörlkofen voraussichtlich 4 Stimmbezirke(1 Stimmbezirk Walpertskirchen, 3 in Wörth) für die Urnenwahl und 6 Briefwahlvorstände gebildet.
Die Urnen- und Briefwahlvorstände setzen sich dabei aus jeweils zehn Personen in unterschiedlichen Funktionen zusammen.
Im einzelnen sind dies:
- die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher,
- die stellvertretende Wahlvorsteherin oder der stellvertretende Wahlvorsteher,
- die Schriftführerin oder der Schriftführer,
- die stellvertretende Schriftführerin oder der stellvertretende Schriftführer,
- drei Beisitzerinnen oder Beisitzer und
- drei Beisitzerinnen oder Beisitzer mit Sonderfunktion EDV-Erfassung.
In den Stimmbezirken für die Urnenwahl werden am Wahlsonntag tagsüber von 8 bis 18 Uhr zwei „Schichten“ gebildet. Jede Schicht setzt sich zusammen aus:
- der Wahlvorsteherin bzw. dem Wahlvorsteher oder der Stellvertretung,
- der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer oder der Stellvertretung sowie
- drei Beisitzerinnen bzw. Beisitzern (unabhängig von der Sonderfunktion EDV-Erfassung).
Ab 18 Uhr zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses in den Urnenstimmbezirken ist dann die Anwesenheit aller Wahlvorstandsmitglieder erforderlich.
In den Briefwahlvorständen beginnt die Tätigkeit erst am Nachmittag (ab ca. 15.30 Uhr) mit der Prüfung der Wahlbriefe. Zu diesem Zeitpunkt treten sämtliche Mitglieder des Briefwahlvorstands gleichzeitig zusammen. Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses beginnt auch in den Briefwahlvorständen ab 18 Uhr.
Alle Mitglieder der Urnenwahl- und Briefwahlvorstände erhalten vom Wahlamt vorab Informationsmaterial und werden in Informationsveranstaltungen, die in den Wochen vor dem Wahltermin stattfinden werden, intensiv auf ihre jeweilige Tätigkeit vorbereitet.
Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher und Stellvertretung
Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher bzw. deren Stellvertretung leitet und überwacht:
- im jeweiligen Stimmbezirk der Urnenwahl den Ablauf der Stimmabgabe tagsüber von 8 bis 18 Uhr.
- im jeweiligen Briefwahlvorstand die Prüfung der zugewiesenen Wahlbriefe, die am Nachmittag beginnt.
- die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses bzw. des Briefwahlergebnisses nach 18 Uhr.
Schriftführerin bzw. Schriftführer und Stellvertretung
Die Schriftführerin oder der Schriftführer bzw. deren Stellvertretung führt im jeweiligen Stimmbezirk der Urnenwahl tagsüber von 8 bis 18 Uhr das Wählerverzeichnis. Dabei wird die Stimmberechtigung der abstimmenden Personen geprüft und die Stimmabgabe registriert.
Darüber hinaus führt die Schriftführerin oder der Schriftführer die Niederschriften, die den Ablauf des gesamten Wahltages im Urnenstimmbezirk bzw. im Briefwahlvorstand dokumentieren. Bei der Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse nach 18 Uhr trägt die Schriftführerin oder der Schriftführer das Ergebnis in die Niederschrift ein und sorgt dafür, dass alle sonstigen schriftlichen Unterlagen ordnungsgemäß geführt werden.
Beisitzerinnen bzw. Beisitzer
Die Beisitzerinnen oder die Beisitzer geben im jeweiligen Stimmbezirk der Urnenwahl tagsüber von 8 bis 18 Uhr Stimmzettel an die abstimmenden Personen aus.
In den Briefwahlvorständen unterstützen sie ab dem späten Nachmittag die Wahlvorsteherin oder den Wahlvorsteher bei der Prüfung der dem Briefwahlvorstand zur Auswertung zugewiesenen Wahlbriefe.
Sowohl in den Stimmbezirken der Urnenwahl als auch in den Briefwahlvorständen helfen die Beisitzerinnen oder die Beisitzer bei der Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse nach 18 Uhr mit. Dabei haben die Beisitzerinnen oder die Beisitzer mit der Sonderfunktion EDV-Erfassung bei der Auswertung der Stimmzettel für die Gemeinderats - und Kreistagswahl die Aufgabe, die Stimmen mittels Strichcodes digital zu erfassen.
Die Auszählung ist sehr umfangreich und kann bis nach Mitternacht andauern!
Bekanntmachungen
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen in der Gemeinde Walpertskirchen
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen in der Gemeinde Wörth
Bekanntmachung über die eingereichten Wahlvorschläge in der Gemeinde Walpertskirchen - Bürgermeister
Bekanntmachung über die eingereichten Wahlvorschläge in der Gemeinde Walpertskirchen - Gemeinderat
Bekanntmachung über die eingereichten Wahlvorschläge in der Gemeinde Wörth - Bürgermeister
Bekanntmachung über die eingereichten Wahlvorschläge in der Gemeinde Wörth - Gemeinderat