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Was ist eine Verwaltungsgemeinschaft

Die Verwaltungsgemeinschaft (abgekürzt auch „VGem” oder „VG” genannt) ist ein Zusammenschluss von benachbarten kreisangehörigen Gemeinden, unter Aufrechterhaltung des Bestandes der beteiligten Gemeinden. So beschreibt es die Verwaltungsgemeinschaftsordnung des Freistaates Bayern (VGemO), die Rechtsgrundlage für die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft ist.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erledigt die Verwaltungsgemeinschaft alle Verwaltungsaufgaben für die selbständigen Mitgliedsgemeinden und ist damit auch Anlaufstelle für sämtliche Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger.

Auf kommunaler Ebene werden die Aufgabengebiete unterschieden; in einen „eigenen” und einen „übertragenen” Wirkungskreis.

Dem eigenen Wirkungskreis der Gemeinden sind insbesondere zuzuordnen:

  • die gemeindliche Entwicklungsplanung
  • die Bauleitplanung (z.B. der Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, etc.)
  • die Wasserversorgung
  • die Abwasserentsorgung
  • das Fremdenverkehrswesen
  • die Kinderbetreuung (Kindergarten, Kinderhort, Mittagsbetreuung, etc.)
  • der örtliche Brandschutz
  • das gemeindliche Haushalts- und Finanzwesen (Budgetrecht)
  • usw.

Eine abschließende Darstellung ist nicht möglich – der eigene Wirkungskreis ist allumfassend.

Bei all diesen Aufgaben ist die Verwaltungsgemeinschaft ausführendes Organ; sie bereitet die Entscheidungen der Gemeinden vor und vollzieht die Beschlüsse der Kollegialorgane.

Im übertragenen Wirkungskreis handelt die Verwaltungsgemeinschaft dagegen eigenständig und eigenverantwortlich. Den Mitgliedsgemeinden steht kein Weisungsrecht zu.

Zu dem Aufgabengebiet gehören z. B.:

  • Aufgaben der Meldebehörde
  • Aufgaben der Pass- und Ausweisbehörde
  • Vollzug der Wahlgesetze
  • Mitwirken bei statistischen Erhebungen
  • Beglaubigungstätigkeit
  • Aufgaben der Fundbehörde
  • Erlaubnis von Sammlungen – Verlosungen
  • Mitwirkung beim Vollzug gewerblicher Normen
  • Renten- und Sozialangelegenheiten

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