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Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen

Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

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Sachgebiet 1.5 - Meldewesen, Passwesen, Abfallwesen, Fundwesen
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