Sprungziele

Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Sachgebiet 1.2 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung/Wahlen/Verkehr
Rathaus Hörlkofen

Rathaus Hörlkofen

Alle Leistungen