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Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen

Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Sachgebiet 1.2 - Ördnungsamt, Standesamt, Rente und Soziales, Verkehr
Rathaus Hörlkofen

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