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Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
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Straßenausbaubeiträge; Erhebung
Seit dem 01.01.2018 werden in Bayern keine Beiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung mehr erhoben.
Beschreibung
Fristen
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 04.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Sachgebiet 3.1 - Bauverwaltung, Beitragswesen
Rathaus Hörlkofen