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Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen

Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland

Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.

Beschreibung
Sachgebiet 1.2 - Ördnungsamt, Standesamt, Rente und Soziales, Verkehr
Rathaus Hörlkofen

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