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Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen

Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Beschreibung
Online-Verfahren
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Sachgebiet 1.2 - Ördnungsamt, Standesamt, Rente und Soziales, Verkehr
Rathaus Hörlkofen

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