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Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen

Grundstücke; Informationen zu Betretungs- und Befahrverboten

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Beschreibung
Rechtsbehelf
Sachgebiet 1.2 - Ördnungsamt, Standesamt, Rente und Soziales, Verkehr
Rathaus Hörlkofen

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