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Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen

Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Beschreibung
Online-Verfahren
Besondere Hinweise
Rechtsbehelf
Sachgebiet 1.2 - Ördnungsamt, Standesamt, Rente und Soziales, Verkehr
Rathaus Hörlkofen

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