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Außenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können im bauplanungsrechtlichen Außenbereich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung vor allem von Wohngebäuden erleichtern, indem sie eine Außenbereichssatzung erlassen.

Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Geschäftsleitung
Rathaus Hörlkofen

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  • guderle@vg-hoerlkofen.de
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

Sachgebiet 3.1 - Bauverwaltung, Beitragswesen
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