Sprungziele

Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße öffentliche Abwasserentsorgung.

Beschreibung
Rechtsbehelf
Sachgebiet 3.1 - Bauverwaltung, Beitragswesen
Rathaus Hörlkofen

Rathaus Hörlkofen

Alle Leistungen