Wilde Plakatierungen
Wenn liebgewonnene Tiere plötzlich verschwinden
stellt dies für die Besitzer einen großen Verlust dar und man versucht mit allen Mitteln das Tier wieder zu finden. Häufig werden dazu Zettel, kleine Plakate etc. an allen gut sichtbaren Stellen im Gemeindegebiet aufgehängt. Taucht das Tier wieder auf, wird jedoch vergessen, die Zettel wieder zu entfernen. Diese „wilden Plakatierungen“ müssen dann von Laternen, Schautafeln, Masten etc. durch Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes beseitigt werden. Ein enormer Zeitaufwand. Gemäß der Plakatierungsverordnung der Gemeinde Walpertskirchen dürfen solche „Suchanzeigen“ nur an den Plakatanschlagtafeln in der Gemeinde angebracht werden. Wildes Plakatieren stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarngeld gemäß der gemeindlichen Verordnung verhängt werden. Die Gemeinde bittet darum, künftig darauf zu achten, dass entsprechende Zettel oder Plakate nicht mehr „wild plakatiert“ werden um entsprechende Anordnungen zu vermeiden.