Sprungziele

Rechte und Pflichten bei der Freizeitgestaltung in der freien Natur

  • Walpertskirchen

Die Corona-Pandemie hat dazu beigetragen, dass viele jetzt ihre nähere Umgebung zu Fuß oder mit dem Fahrrad erkunden.

Dabei sind jedoch neben den Rechten auch Pflichten zu beachten.  Grundsätzlich gilt, dass der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang jedermann gestattet ist  (Art. 141 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Verfassung). Dem gegenüber steht aber auch die Plicht, dass jedermann mit der Natur und der Landschaft pfleglich umzugehen hat (Art. 141 Abs. 3 Satz 2 der Bayerischen Verfassung). Weiter wird die Erholung in der freien Natur auch dahingehend eingeschränkt, dass es Regelungen zum Betretungsrecht nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz und dem Gemeingebrauch an Gewässern nach dem Bayerischen Wassergesetz gibt. Das Betretungsrecht ist unter anderem dann untersagt, wenn mit Natur und Landschaft nicht pfleglich umgegangen wird (Grundsatz der Naturverträglichkeit), wenn auf die Belange der Grundstücksberechtigten nicht Rücksicht genommen wird (Grundsatz der Eigentümerverträglichkeit), wenn Naturgenuss und Erholung anderer verhindert oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt wird (Grundsatz der Gemeinverträglichkeit) und wenn die Fläche durch den Grundstücksberechtigten gesperrt ist. Wir möchten aus gegebenem Anlass daher bitten, keine landwirtschaftliche Flächen zu betreten, da diese ggf. bereits bewirtschaftet sind und dadurch Schäden entstehen. Es wird auch darum gebeten, dass private Hofstellen auch privat bleiben. Gleiches gilt für den Gemeingebrauch an Gewässern, der ist unter anderem untersagt wenn mit dem Gewässer und seinen Ufern sowie der Tier- und Pflanzenwelt nicht pfleglich umgegangen wird (Grundsatz der Naturverträglichkeit) und wenn auf die Belange der Gewässereigentümer und -anlieger nicht Rücksicht genommen wird (Grundsatz der Eigentümerverträglichkeit). Es ist zwar schön mit anzusehen, wenn Kinder ihre Kreativität am Wasser entdecken und dort spielen, jedoch ist es zwingend zu vermeiden in das Gewässer Kunststoffe, Paletten und sonstiges behandelts Holz etc. einzubringen. Gleichzeitig bitten wir darauf zu achten, das bis Ende Juli in Wald, Wiesen, Stauden und Uferbereichen die Brut- und Setzzeit ist. Hier ist es uns ein großes Anliegen, dass die Hunde vor allem im Wald und an den Uferbereichen an der Leine gehalten werden, damit keine brütenden Tiere oder Jungtiere aufgeschreckt oder vertrieben werden. Wir möchten auch daran erinnern, dass über das gesamte Gemeindegebiet verteilt Mülleimer aufgestellt sind, in denen man unterwegs das „Geschäft“ des besten Freundes entsorgen kann. Landwirtschaftliche Flächen sind grundsätzlich keine Hundetoiletten.

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.