Zur Vorsprache im Einwohnermelde- oder Passamt ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich:
Wohnsitz; Abmeldung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Stand: 06.10.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Erteilung einer Vollmacht damit eine andere Person den Wohnsitz an- um- oder abmelden darf