Zur Vorsprache im Einwohnermelde- oder Passamt ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich:
Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Sie können Ihren Führerscheinantrag auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde abgeben.
Stand: 25.07.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
- +49 8122 9759-18
- +49 8122 9759-517
- E-Mail senden
- 0.01 EG