Alles wissenswerte zur Landtags- und Bezirkswahl
Die Möglichkeit Briefwahlunterlagen online zu beantragen ist abgelaufen. Mit Schreiben vom 22.09.2023 teilte uns die Deutsche Post mit, dass ab sofort die Zustellung der Briefwahlunterlagen von der Gemeinde zu den Wahlberechtigten nicht mehr garantiert wird.
Bitte holen Sie die Unterlagen nur noch persönlich bis Freitag 06.10.2023, 15 Uhr ab.
Wir sind für Sie da:
Montag - Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr , Mittwoch, Donnerstag Nachmittag von 13 Uhr bis 16 Uhr, Freitag von 12 Uhr bis 15 Uhr! Es ist ein eigener Ausgabeschalter für Briefwahlunterlagen (ZiNr. 0.03 EG) eingerichtet, dafür müssen Sie keinen Termin vereinbaren. An diesem Schalter erhalten Sie AUSCHLIESSLICH Briefwahlunterlagen und können keine anderen Dienstleistungen beanspruchen. Wir bitten dafür um Verständnis.
Sollten Sie für eine andere Person Briefwahlunterlagen mitnehmen wollen, müssen Sie eine entsprechende Vollmacht vorlegen, ansonsten können wir Ihnen die Unterlagen nicht aushändigen!!
Für alle Fragen rund um das Thema Wahl, Wahlberechtigung, Briefwahl etc. wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der VG Hörlkofen, Tel. 08122/975917 oder wahlamt@vg-hoerlkofen.de
Ausnahmen:
Bei plätzlicher Erkrankungen oder Nachweis der Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses können Briefwahlunterlagen noch bis zu folgenden Zeiten abgeholt werden:
Samstag, 07.10.2023, 8 Uhr bis 12 Uhr und am Wahlsonntag, 08.10.2023 von 8 Uhr bis 15 Uhr.
Rückgabe der Briefwahlunterlagen bis spätestens Sonntag, 08.10.2023 um 18 Uhr im Rathaus Hörlkofen (bis 16 Uhr in den von der VG eingerichteten Wahllokalen).