Feuchtücher gehören nicht in den Abfluss !
Mitteilung AZV Erding: Feuchttücher gehören nicht in den Abfluss
Im Zusammenhang mit Veröffentlichung der neuen Entwässerungssatzung (Amtsblatt des Landkreises Erding vom 09.12.2020), möchte der Abwasserzweckverband Erdinger Moos die Bürger auf die im § 15 geregelten Einleitungsverbote hinweisen. Wenn trotz Verbot Stoffe, wie insbesondere Feuchttücher oder andere Hygiene Artikel eingeleitet werden, können diese Verstopfungen an Abwasserpumpwerken verursachen. Feuchttücher beispielsweise bestehen meist aus einem synthetischen Vliesstoffgemisch und sind oftmals noch mit Fett- oder Ölzusätzen versehen. Während sich handelsübliches Toilettenpapier auf dem Weg zur Kläranlage weitestgehend zersetzt, passiert dies bei Feuchttüchern aufgrund der oben beschriebenen Eigenschaften nicht. Auf ihrem Weg durch das Kanalnetz werden sie von den Pumpen in den Abwasserpumpwerken angesaugt und wickeln sich wie ein Zopf um die Pumpenräder. In Fachkreisen wird dieser Vorgang „Verzopfung“ genannt. Um diesen Schaden zu beheben sind oft geldintensive Einsätze von Fachpersonal notwendig. Im schlimmsten Fall muss die Pumpe komplett erneuert werden.
Auch im privaten Bereich können derartige „Verzopfungen“ auftreten. Ob im privaten oder im öffentlichen Bereich – die Beseitigung der Störungen kostet Zeit und Geld.
Deshalb bittet der Abwasserzweckverband Erdinger Moos um Ihre Mithilfe: Bitte lesen Sie sich die Neufassung der Entwässerungssatzung aufmerksam durch und leiten Sie keine Stoffe ein, die dem Entwässerungssystem schaden könnten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.