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Information zur Senkung der Umsatzsteuer auf Lieferungen und sonstige Leistungen ab dem 01.07.2020
Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen, den 01.07.2020
Abrechnung der Wasser – Verbrauchsabrechnung mit dem ermäßigten Steuersatz von 5 %
Im Schreiben des Bundesfinanzministeriums der Finanzen wurde geregelt, dass der Frischwasserverbrauch für das komplette Jahr 2020 mit 5 % zu versteuern ist, da der Ablesezeitraum am 31.12.2020 endet.
Aus diesem Grund entfällt eine Zwischenablesung.
Bei Fragen können Sie sich an Frau Schöberl unter
Tel. 08122/9759-16 wenden.