Zur Vorsprache im Einwohnermelde- oder Passamt ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich:
Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Stand: 06.10.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)