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Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Nur ausnahmsweise ist keine Baugenehmigung erforderlich.

Beschreibung
Voraussetzungen
Besondere Hinweise
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Kosten
Rechtsbehelf

Die Vorsprache im Bauamt kann ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung erfolgen.

Abgabefrist Bauanträgen:

Die Gemeinde hat für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu Bauanträgen eine gesetzliche Frist von 2 Monaten. Diese Frist beginnt erst mit Einreichung vollständiger Bauantragsunterlagen. Um eine Rückgabe unvollständiger Unterlagen zu vermeiden, sollten die Bauherren im Eigeninteresse darauf achten, nur vollständige Unterlagen einzureichen. Die Verwaltung ist grundsätzlich bemüht, dass Bauanträge zeitnah bearbeitet werden. Aufgrund von Ladungsfristen für die Sitzungen und damit zusammenhängender Vorbereitungsarbeiten können aber zwischen Einreichung von Bauantragsunterlagen und der Behandlung im Gemeinderat mehrere Wochen liegen. Als ungefährer zeitlicher Anhaltspunkt kann davon ausgegangen werden, dass die vollständigen Bauantragsunterlagen immer mindestens 2 Wochen (vorbehaltlich Urlaub etc.) vor der jeweiligen Sitzung vorliegen müssen, um dann evtl. in der dann folgenden Sitzung behandelt werden zu können.

Welche Bauanträge in den jeweiligen Sitzungen behandelt werden, wird eine Woche vor Sitzung an den gemeindlichen Anschlagtafeln sowie auf der gemeindlichen Internetseite bekanntgegeben.

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