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Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

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Zur Vorsprache im Einwohnermelde- oder Passamt ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich:

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